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Haftungsausschluss: Die hier aufgeführten Informationen sind nach bestem Wissen erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.


MINDESTLOHN UND NEUE VERDIENSTGRENZEN (Stand: 13.10.2022)

Erhöhung der Minijob-Grenze:

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobber ab Oktober 2022?

Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die Verdienstgrenze 520 Euro im Monat. Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohnes erhöht sich dann auch die Verdienstgrenze. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde.

Bis zum 30. September 2022 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob weiterhin 450 Euro.

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TRANSPARENZREGISTER / EINTRAGUNG IST VERPFLICHTEND (Stand: 26.05.2022)

Am 1. August 2021 trat das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft.

Wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Auffangregisters zu einem Vollregister. Damit enthält das Register künftig umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem einheitlichen Format.

Auch Unternehmer, die bisher von der Meldepflicht befreit waren, müssen nun prüfen, ob sie sich im Transparenzregister eintragen müssen.

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DIE GRUNDSTEUERREFORM (Stand: 13.10.2022)

Frist für die Einreichung der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte ist der 31.01.2023 (verlängert)

Ab sofort gilt es für Immobilien- und Grundstückseigentümer Vorbereitungen für die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte zu treffen, die vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 eingereicht werden muss.

Am 10.04.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Die Festlegung der Einheitswerte ging teilweise auf Erhebungen aus dem Jahr 1965 (in Ostdeutschland 1935) zurück. Seitdem vorgenommene bauliche Veränderungen wurden nicht berücksichtigt, was zu erheblichen Wertverzerrungen führte. Diesen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung ahndete das BverfG und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Grundsteuerreform. Die Reform wird zum 01.01.2025 rechtskräftig.

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UMSATZSTEUERSENKUNG FÜR DIE GASTRONOMIE BIS ENDE 2022 VERLÄNGERT / WEITERE VERLÄNGERUNG BIS ZU 31.12.2023 (Stand: 13.10.2022)

7% Steuersatz bleibt bis 31.12.2023 bestehen

Der aktuell geltende verringerte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants von 7% wird nunmehr bis Ende des Jahres 2023 gelten.

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WIEDERANHEBUNG DES UMSATZSTEUERSATZES ZUM 01.01.2021

Die Absenkung des Regelsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. die des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5% erfolgte nur befristet bis zum 31.12.2020. Zum 01.01.2021 werden die Steuersätze wieder auf 19% und 7% angehoben.

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VERLÄNGERUNG DER NICHTBEANSTANDUNG FÜR TSE-REGISTRIERKASSEN bis 31.03.2021

Elek­tro­ni­sche Auf­zeich­nungs­sys­teme, wie z. B. Regi­s­trier­kas­sen, müs­sen grund­sätz­lich bereits seit 01.01.2020 über eine mani­pu­la­ti­ons­si­chere zer­ti­fi­zierte tech­ni­sche Sicher­heit­s­ein­rich­tung (TSE) ver­fü­gen.

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